In der Stadtratssitzung am 18.02.2021 wurde entschieden, dass unser Kindergarten St. Sebastian zukünftig von einem neuem Träger, den Johannitern, betrieben werden soll. Der Kindergarten „Piccolino“ in Poppenreuth und der Waldkindergarten in Wolfersreuth werden zukünftig den BRK-Kreisverband Tirschenreuth als Träger haben. Dazu lesen Sie hier das Statement der CSU-/WB-Stadtratsfraktion von Fraktionssprecher Maximilian Kastner:

  • Wir haben uns die Entscheidung, die Kindereinrichtungen an externe Träger abzugeben, mit Sicherheit nicht leicht gemacht, das zeigt sich allein an der Länge des Prozesses und den unterschiedlichen Formaten und Runden der Gespräche, wie Besprechungen, Workshop und virtuelle Treffen, über die letzten Monate. Hier wurde zwischen Bürgermeisterin, Stadtratsmitgliedern bzw. Fraktionssprechern eng und vertrauensvoll zusammengearbeitet, potentielle Träger miteinander evaluiert, immer mit dem Ziel das bestmögliche Ergebnis für Kinder und Mitarbeiterinnen / Mitarbeiter der Einrichtungen zu erzielen. Uns allen und speziell auch meiner Fraktion liegt das Wohl der Kleinsten sehr am Herzen, dies beweist nicht zuletzt die Pressemitteilung vor der letzten Stadtratssitzung und diese heutige Sondersitzung.

Die Entscheidung in der letzten Stadtratssitzung, dabei auf zwei Träger zu splitten wurde ganz bewusst getroffen. Sie trägt einerseits der deutlichen Empfehlung des Kreisjugendamtes Rechnung, das Trägermonopol aufzubrechen und zeigt andererseits auch deutlich, dass die Zukunft aller drei Standorte bzw. Konzeptionen, St. Sebastian, Piccolino und Wald, gewährleistet ist. Die Eltern haben damit eine Wahlmöglichkeit.

In diesem ganzen Prozess hat sich klar herauskristallisiert, dass wir bei Ihnen beiden, BRK Tirschenreuth und Johanniter, auf verlässliche Träger bauen können.

Zusammenfassend wissen wir nun:

  • Die Frage nach den Gebühren der Plätze ist geklärt, sie bleiben konstant. Auch das Mitspracherecht der Stadt ist gewährleistet.
  • Das bestehende Personal wird zu denselben Konditionen, die aktuell bestehen, übernommen, vgl. hierzu auch § 613 a BGB
  • Mitarbeiterinnen / Mitarbeiter, die nach dem Trägerwechsel eingestellt werden, werden nach dem jeweils gültigen Modell der Träger entlohnt. Die Tarife sind nicht wesentlich unterschiedlich.
  • Der Betreuungsschlüssel ist gesichert.
  • Sachaufwandsträger bleibt die Stadt, somit sind auch die Fragen zu den Gebäuden geklärt.
  • Pädagogische Konzept wird mit der Leitung der Einrichtung abgestimmt
  • Notfallmanagement ist vorhanden