Bauvoranfrage zur Errichtung eines Betriebsleiterhauses im Stadtteil Stieglmühle, Gemarkung Helmbrechts:

Zunächst ist grundsätzlich festzuhalten, dass wir Vorhaben und Anfragen sehr begrüßen, die zum Ziel haben, Leute bei uns zu halten, auch auf unseren Dörfern. Im konkreten Fall dieser Anfrage muss erneut herausgestellt werden, dass wir uns im absoluten Außenbereich befinden, in dem solche Bauvorhaben sehr schwierig umsetzbar sind.

Ausnahmen bilden hier bspw. landwirtschaftliche Betriebe, zu denen auch heutzutage Imkerbetriebe gezählt werden können.

Ob allerdings im vorliegenden Fall der Umfang der Imkerei ausreichend für die Privilegierung ist, kann abschließend von uns ohne Rechtsexperten nicht eindeutig beantwortet werden.

Dies führt auch dazu, dass das Thema in unserer Fraktion kontrovers diskutiert wurde und es verschiedene Auffassungen in der Fraktion dazu gibt.

So gibt es eben auch die Erkenntnis, dass der Privilegierungstatbestand Landwirtschaft nicht vorliegt, was durch Rechtsprechung, Kommentarmeinung und Fachlektüre untermauert wird.

Nach Abwägung können wir hier mehrheitlich das gemeindliche Einvernehmen erteilen und hoffen auf klare Bewertung durch Fachstellen des Landratsamtes.

Wir stimmen daher mehrheitlich zu.

Bebauungsplan Solarpark Wolfersreuth-Walbenreuth, hier: Aufstellungsbeschluss

Dass mit derartigen Vorhaben zu rechnen war, ist seit Monaten, ja seit Jahren bekannt. Freiflächenphotovoltaik ist nach wie vor ein wichtiges Thema und Baustein der Energiewende.

Bereits zu Zeiten als Energieexperte Christian Fritsch noch im Gremium Mitglied war, sollte ein gewisses Konzept entwickelt werden, um eine Strategie der Kommune Waldershof in dieser Thematik zu geben.

Da nun das Konzept erarbeitet wurde und steht, kann mit diesen Kriterien auch das vorliegende Vorhaben bewertet werden.

Zwar hat das Vorhaben eine beachtliche Größe, wir sprechen von annähernd 20 Hektar, jedoch bilden sich dadurch wiederum Synergien. RWE zeigt eine mögliche Bürgerbeteiligung auf, auch die Kommune kann sich investitionstechnisch beteiligen, war auch im damaligen Fall der PV-Anlage auf der Schule so.

Des Weiteren kann durch diese Freiflächen-Photovoltaikanlage ein hoher Grad an CO2 eingespart werden. Wir reden im konkreten Fall auch von einer Versorgungsmöglichkeit von bis zu 8.400 Haushalte, weit mehr als es in Waldershof zu versorgen gilt.

Die benannten Flächen haben bereits seit 19 Jahren die Aufgabe, Rohstoffe in die Energieversorgung zu bringen. War das in der Vergangenheit für die Biogasanlage, so ist es nun Fläche für Photovoltaik. Aus diesem Gesichtspunkt heraus wird der Landwirtschaft nicht im direkten Kontext Fläche für Futter und damit Versorgung von Vieh entzogen. Die Lebensmittelversorgung hat in direkter Folge daraus keinen Nachteil.

All diese benannten Gründe erfüllen eine Vielzahl an Anforderungen aus dem kommunalen Konzept. Daher befürworten wir dieses Vorhaben und stimmen der Aufstellung des Bebauungsplans „Solarpark Wolfersreuth-Walbenreuth“ zu. Im Rahmen des Bauleitverfahrens werden alle Beteiligten und Fachstellen gehört, so dass von einer fachlich fundierten Grundlage zur Erstellung des Bebauungsplans ausgegangen werden kann.

Bauantrag für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses „Im oberen Kirchsteig“ – wurde abgesetzt

Auch in diesem Tagesordnungspunkt muss zunächst herausgestellt werden, dass wir Vorhaben und Anfragen begrüßen, die zum Ziel haben, Baulücken in unserer Stadt zu schließen und dringend benötigten Wohnraum zu schaffen.

Allerdings wird im vorliegenden Antrag von mehreren Festsetzungen des Bebauungsplans abgewichen.

Speziell der Punkt E+1 anstelle der Festsetzung E+D ist hier zu nennen. Dies wurde bereits in einem anderen Bauantrag in der Vergangenheit im Bebauungsgebiet „Auf der Hofstatt – 1. Erweiterung“ unsererseits abgelehnt. Auch hier haben sich Nachbarn an dem Bebauungsplan gehalten und auf die Festsetzungen auch in Zukunft vertraut.

Des Weiteren ist im vorliegenden Fall anzuführen, dass selbst wenn es keinen Bebauungsplan an dieser Stelle geben würde und damit § 34 BauGB greift, das Vorhaben sich von seiner Eigenart in die Umgebung einfügen müsste. Dies ist an dieser Stelle im oberen Kirchsteig ebenso nicht gegeben.

Daher können wir das gemeindliche Einvernehmen unsererseits nicht erteilen. In gleich gelagerten Fällen muss gleich entschieden werden, das sind wir einem rechtssicheren und verbindlichen Verwaltungshandeln schuldig.

Wir hoffen, wie im Falle des Bauherrn auf der Hofstatt, dass der Plan überarbeitet und dann erneut eingereicht und auch bewilligt werden kann. Eine gute Lösung wurde auch dort gefunden. Denn wie eingangs erwähnt ist es ein hohes Ziel in unserer Stadt, Baulücken zu schließen und Wohnraum zu schaffen, dies allerdings im Rahmen des vorliegenden Baurechts.

Entscheidung zur Oberflächengestaltung des Schlossweges in Waldershof

Zum heutigen Zeitpunkt ist der Schloßweg weder eine öffentliche Fläche noch entsprechend gewidmet. Natürlich würde eine vollständige Sanierung und Neugestaltung des Schloßwegs im Rahmen der Sanierung der Klostergasse absolut Sinn ergeben. Auch vor dem Hintergrund der Intentionen und Förderungszusagen der Regierung der Oberpfalz. Das Schloss, wenn auch in Privatbesitz, ist ein landschaftsprägendes Gebäude, so sollte auch die Zufahrt und Vorfläche ansprechend gestaltet sein.

Da jedoch bedauerlicherweise der Anwohner weder den Grund an die Stadt veräußern will, noch einem Eintrag einer Dienstbarkeit oder einer öffentlichen Widmung zustimmt, gibt es hier keine objektiven Gründe, die Oberflächengestaltung dadurch auf Kosten der Stadt und somit der Allgemeinheit und Steuerzahler durchzuführen. Bei der Sanierung in Loh- und Kirchgasse wurde auf gleicher Basis verfahren, hier stimmten jedoch die Anwohner einer öffentlichen Widmung zu, was den Zugang zur Städtebauförderung ermöglichte. Der Mehrwert oder ein Pfand für die Stadt ist somit nicht gegeben, vor allem wenn man bedenkt, von welchen Summen hier zu sprechen ist.

Somit bleibt es lediglich bei der Erneuerung der Wasserleitung und des Mischwasserkanals.

Dies ist eine vertane Chance seitens des Anwohners.

Wir stimmen dem Beschlussvorschlag zu.

Errichtung von Stellplätzen für Eltern am Kindergarten Piccolino in Poppenreuth

Gerade für unsere kleinsten Mitbürgerinnen & Mitbürger und ihren Eltern nehmen wir Sorgen und Nöte sehr ernst. Das zeigt sich im konkreten Tagesordnungspunkt nicht zuletzt daran, dass sich die Thematik vor Ort angesehen und verschiedene Lösungsmöglichkeiten eruiert wurden.

Die Lösungsmöglichkeiten stiften allerdings keinen zufriedenstellenden Charakter. Einerseits würden nur sehr wenige Parkplätze mit hohem Aufwand und Kosten entstehen, andererseits sind dies auch nur Zwischenlösungen, bis eine finale Klärung der Trennung Feuerwehr von Kindergarten in Poppenreuth vorliegt.

Auch muss herausgestellt werden, dass Parkplätze im nahen Umfeld vorhanden sind, an der Helmbrechtser Straße & im Schafbrucker Weg. Eine Überquerung der Helmbrechtser Straße, die sehr einsichtig ist, sollte in Begleitung der Eltern möglich sein.

Gerne schlagen wir vor, die Verkehrserzieher der Polizeiinspektion Tirschenreuth in den Kindergarten einzuladen, um sich der Situation anzunehmen und die Kinder und Erwachsene hierbei zu unterstützen, damit einerseits die richtigen Parkplätze gewählt werden und andererseits Gefahrenherde vermieden und die Kinder sicheren Fußes im Kindergarten ankommen.